NUR FÜR JAHRESKARTENFISCHER
Die obere Grenze befindet sich an der Querung mit der Mattighofener Bundesstraße in Furth.
Die untere Grenze liegt 150m vor der Einmündung in die Mattig. (Pamgratzbrückerl Lagerstelle Flußbauleitung)
Gefischt werden darf hier nur mit einer Rute mit Kunstköder und Einfachhaken ohne Widerhaken.
Fangzeit: ganzjährig
Tagesausfang: 1 Fisch
Mindestmaß für Saibling und Forelle - 30cm
Mindestmaß und Schonzeit
laut OÖ Fischereigesetz.
Nach Entnahme eines Fisches
muß das Angeln in eingestellt werden.
Fischereischutzorganen, welche durch ein deutlich sichtbares Dienstabzeichen zu erkennen sind, ist auf Verlangen:
- Fischerkarte
- Jahresfischerkarte (früheres Lizenzbuch)
- Tageskarte
- Ausfang
vorzuweisen.
Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.
Es ist größte Sorgfalt auf die Reinhaltung
unserer Gewässer zu legen!