Richtlinien Mattig

 

TAGESKARTEN

Fangzeiten:

  

     überall

   6 -22 Uhr

Mattig I

Mattig II

Mattig III

Mattig IIII

ganzjährig

vom 16.03. bis 15.09.

vom 16.03. bis 15.09.

vom 16.03. bis 15.09.


Fangmittel:

maximal 2 Ruten mit je einem Haken.


Tagesausfang:

2 Fische - davon nur 1 Raubfisch

(Hecht, Wels, Zander)


Schonzeiten:

laut OÖ Fischereigesetz


Mindestmaße:

laut OÖ Fischereigesetz


Ausrüstung:

Maßband, Lösezange, Schreibgerät sowie Unterfangkescher sind mitzuführen.



Mattig I

von Überfallskante der Steinrampe Pfaffstätt Sportplatz bis Sollerersteg (Mattigsteg) Mattighofen

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Mattig II

von Betonsteg Au in Schalchen bis Mattigbrücke vor Ortstafel Uttendorf

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Mattig III

von Brücke in Biburg bei Km 10445 abwärts bis erste mauerkirchner Brunnbacheinmündung bei Km 10963

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Mattig IIII

vom "Saxenbauer" in Höfen (ca 70m) im Anschluß Werkskanal des E-Werkes bis zur Einmündung in die Mattig bei Parzelle 2922, Helpfau vor der Mattigbrücke (995m)

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Der Angler hat sich unmittelbar nach dem Fang eines Fisches (unter Bedacht der Schonzeiten und Mindestmaße) für das Behalten oder Freilassen eines Fisches zu entscheiden!

Der Ausfang ist unverzüglich in die Tageskarte einzutragen!

Tageskarte ist bei der Ausgabestelle

oder am Baggersee abzugeben.

Hat der Fischer den zulässigen Tagesaufang von 2 Fischen erreicht, so hat er das Fischen an diesem Gewässer einzustellen. Der Verkauf von Fischen aus dem Vereinsgewässer ist nicht gestattet.

 

Bei Flurschäden oder Umweltverschmutzung

muß mit einer Anzeige gerechnet werden.

 

Das beeidete Wachorgan zum Fischereischutz ist durch ein Dienstabzeichen gekennzeichnet. Ihm sind auf Verlangen die Fischerkarte, die Jahresfischerkarte (früheres Lizenzbuch), die Tageskarte sowie der Tagesaufang vorzuweisen.

Seinen Anordnungen ist Folge zu leisten.

Tageskarten sind erhältlich:

 

 

  • direkt am Baggersee  (meist nachmittags)