NUR FÜR JAHRESKARTENFISCHER

 

 

Die obere Grenze befindet sich an der Querung mit der Mattighofener Bundesstraße in Furth.

Die untere Grenze liegt 150m vor der Einmündung in die Mattig. (Pamgratzbrückerl Lagerstelle Flußbauleitung)

 

Gefischt werden darf hier nur mit einer Rute mit Kunstköder und Einfachhaken ohne Widerhaken.

 

Fangzeit: ganzjährig

Tagesausfang: 1 Fisch

 

Mindestmaß für Saibling und Forelle - 30cm

Mindestmaß und Schonzeit

laut OÖ Fischereigesetz.

 

Nach Entnahme eines Fisches

muß das Angeln in eingestellt werden.

 

Fischereischutzorganen, welche durch ein deutlich sichtbares Dienstabzeichen zu erkennen sind, ist auf Verlangen:

 

  • Fischerkarte
  • Jahresfischerkarte (früheres Lizenzbuch)
  • Tageskarte
  • Ausfang

vorzuweisen.

 

Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.

 

 

Es ist größte Sorgfalt auf die Reinhaltung

unserer Gewässer zu legen!

 

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