Willkommen auf der Homepage des Schalchner Angler Club's

Tageskarten werden hier nur an Personen ausgestellt, die in Begleitung eines Jahreskartenbesitzers diese bei Sport Neuländtner erwerben.

 

Die obere Grenze befindet sich an der Querung mit der Mattighofener Bundesstraße in Furth.

Die untere Grenze liegt 150m vor der Einmündung in die Mattig. (Pamgratzbrückerl Lagerstelle Flußbauleitung)


Gefischt werden darf hier nur mit einer Rute mit Kunstköder und Einfachhaken ohne Widerhaken.

 

Fangzeit: 16. März bis 15. September

Tagesausfang: 1 Fisch (gilt für Schwemmbach und Brunnbach zusammen)

 

Mindestmaß für Saibling und Forelle - 30cm

Ansonsten gelten Mindestmaß und Schonzeit

laut OÖ Fischereigesetz (Lizenzbuch).

 

Nach Entnahme eines Fisches muß das Angeln in Schwemmbach und Brunnbach eingestellt werden.

 

Fischereischutzorganen, welche durch ein deutlich sichtbares Dienstabzeichen zu erkennen sind, ist auf Verlangen:

 

  • OÖ-Fischerkarte
  • Lizenzheft
  • Tageskarte
  • Ausfang

vorzuweisen.

 

Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.

 

 

Es ist größte Sorgfalt auf die Reinhaltung

unserer Gewässer zu legen!

 

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