Tageskarten werden hier nur an Personen ausgestellt, die in Begleitung eines Jahreskartenbesitzers diese bei Sport Neuländtner erwerben.
Die obere Grenze befindet sich parallel zu der Stelle, an der der Schwemmbach die Mattighofener Bundesstraße in Furth kreuzt.
Die untere Grenze bildet die Einmündung in den Schwemmbach in Uttendorf.
Dieser Abschnitt ist mit Schildern gekennzeichnet.
Gefischt werden darf hier nur mit einer Fliegenrute mit künstlicher Fliege ohne Widerhaken.
Fangzeit: 16. März bis 15. September
Tagesausfang: 1 Fisch (gilt für Brunnbach und Schwemmbach zusammen)
Mindestmaß für Saibling und Forelle - 30cm
Ansonsten gelten Mindestmaß und Schonzeit
laut OÖ Fischereigesetz (Lizenzbuch).
Nach Entnahme eines Fisches muß in Brunnbach und Schwemmbach das Angeln eingestellt werden.
Fischereischutzorganen, welche durch ein deutlich sichtbares Dienstabzeichen zu erkennen sind, ist auf Verlangen:
vorzuweisen.
Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.
Es ist größte Sorgfalt auf die Reinhaltung
unserer Gewässer zu legen!