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Fangzeit: |
ab 16. März bis 31. Oktober in der Zeit von 04-24 Uhr |
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Ruten: |
maximal 2 Ruten mit je 1 Einfachhaken mit Ausnahme bei Kunstköder, totem Köderfisch oder Hegene (max.5 Nymphen ohne zusätzlicher Köder) |
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Tagesausfang: |
2 Fische, davon nur 1 Raubfisch (Hecht, Wels, Zander) |
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| Schonzeiten: |
Laut OÖ-Fischerkarte mit Ausnahme der Schonzeiten für Zander und Hecht von 1. Jänner bis 30. Juni. In dieser Zeit ist das Angeln mit Köderfischen, Fischfetzen, Blinker, Spinner, Wobbler und Twister verboten. |
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| Mindestmaße: | Hecht 55 cm | |
| Zander 40 cm | ||
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Karpfen 40 cm |
| --- KARPFEN ÜBER 60 cm SIND ZURÜCKZUSETZEN --- |
Anfüttern ist wasserrechtlich verboten
Futterspirale gilt als Hakenköder
kein Futterboot
Das Fischen ist nur innerhalb der gekennzeichneten Grenzen gestattet, d.h.:
außerdem ist das Angeln vom Boot aus verboten,
Futterboot in jeder Weise untersagt!
Unbedingt mitzuführen sind Lösezange, Maßband, Schreibgerät und Unterfangkescher.
Der Angler hat sich unmittelbar nach dem Fang eines Fisches
unter Beachtung von
für das Behalten oder Freilassen zu entscheiden.
Der Ausfang ist unverzüglich, noch vor dem Weiterfischen, in die Tageskarte einzutragen.
Ist der zulässige Tagesausfang von 2 Fischen erreicht,
ist das Fischen sofort einzustellen.
Der Verkauf entnommener Fische aus Vereinsgewässern
ist verboten.
Fischereischutzorganen, welche durch ein deutlich sichtbares Dienstabzeichen zu erkennen sind, ist auf Verlangen:
vorzuweisen.
Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.
Bei Flurschäden oder Umweltverschmutzung muß mit einer Anzeige gerechnet werden. Außerdem wird für Unfälle jeglicher Art nicht gehaftet.