Richtlinien für Moserweiher & Kühbach
TAGESKARTEN
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Obere Grenze: |
Ausfluß "Bräuhausweiher" Mattighofen neben Fa. DAWO (Tafel "Reviergrenze") |
| Untere Grenze: | Schmiedbrücke in Unterlochen/Schalchen (Tafel "Reviergrenze") |
| Fangzeit: | von 16. März bis 31. Oktober in der Zeit von 05-22 Uhr |
| Fangmittel: |
Von der oberen Grenze bis zur Brücke nach der Imsermühle ist nur eine Fliegenrute mit Fliegenschnur und künstlicher Fliege ohne Widerhaken erlaubt. Das Mindestmaß für Saiblinge, Bach- und Regenbogenforellen ist 30cm. Von der Brücke Imsermühle bis zur unteren Grenze sind 2 Ruten mit einem Haken (ohne Widerhaken) mit freier Köderwahl, sowie bei Kunstköder - Drillinge ohne Widerhaken erlaubt. Mindestmaße laut OÖ-Fischerkarte. |
| Tagesausfang: |
2 Fische davon nur ein Raubfisch (Hecht, Wels, Zander) |
| Schonzeiten: |
Laut OÖ-Fischerkarte Äsche ist ganzjährig geschont. |
| Ausrüstung: | Maßband, Lösezange, Unterfangkescher und Schreibgerät. |
| Zu beachten: |
Der Angler hat sich unmittelbar nach dem Fang eines Fisches (unter Beachtung von Schonzeit und Mindestmaß) für das Behalten oder Freilassen zu entscheiden.
Der Ausfang ist unverzüglich, noch vor dem Weiterfischen, in die Tageskarte einzutragen. Verkauf von gefangenen Fischen ist verboten! |
Fischereischutzorganen, welche durch ein deutlich sichtbares Dienstabzeichen zu erkennen sind, ist auf Verlangen:
- OÖ-Fischerkarte
- Lizenzheft
- Tageskarte
- Ausfang
vorzuweisen.
Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.
Das Betriebsgelände der Fa. Moser darf zwecks Fischerei nicht betreten werden.
Bei Flurschäden oder Umweltverschmutzung muß mit einer Anzeige gerechnet werden.
Schalchner Angler Club



